Software urheberrechtlich schützen: 4 Schritte (mit Bildern)

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Software urheberrechtlich schützen: 4 Schritte (mit Bildern)
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Anonim

Das Urheberrecht schützt den ursprünglichen Ausdruck von Ideen in greifbaren Formen wie Literatur, Musik, Schauspiel und Kunst. Der Urheberrechtsschutz erstreckt sich auch auf Computersoftware. Ein Werk unterliegt automatisch dem Urheberrecht, sobald es in einer materiellen Form aufgezeichnet wird.

Dies bedeutet, dass Sie sich nirgendwo registrieren müssen, um ein Urheberrecht zu erhalten - Sie haben BEREITS das Urheberrecht an jedem von Ihnen erstellten Originalwerk.

Der Zweck der Registrierung eines urheberrechtlich geschützten Werks besteht daher darin, eine unabhängig überprüfbare Aufzeichnung des Datums und des Inhalts Ihres Werks zu erstellen, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Anspruch im Streitfall beweisen können. In den USA erfolgt dies über das US Copyright Office (und diese Seite erklärt, wie das geht). Außerhalb der USA gibt es viele Organisationen, die ähnliche Dienste anbieten, die in der Regel viel schneller sind.

Wenn Sie US-Bürger sind, müssen Sie sich jedoch beim US Copyright Office registrieren, bevor Sie vor einem US-Gericht klagen können.

Wenn Sie kein US-Bürger sind, informieren Sie sich bei der World Intellectual Property Organization (www.wipo.int) über Urheberrechte, da Computerprogramme NICHT auf der Liste der Berner Übereinkunft stehen, aber unter den Begriff einer Produktion in der literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich.

Schritte

Copyright Software Schritt 1
Copyright Software Schritt 1

Schritt 1. Bestimmen Sie, wie viel von dem, was Sie an das Copyright Office senden, Code und wie viel Screenshots sind

Als Teil der Bearbeitung für das Urheberrecht von Software müssen Sie eine Papierkopie Ihrer Software an das Urheberrechtsamt senden. Das Copyright Office betrachtet Ihren Quell- oder Objektcode und Ihre Bildschirmanzeigen als Teil desselben Computerprogramms und erfordert daher nur eine einzige Registrierung, um alle Komponenten derselben Softwareanwendung urheberrechtlich zu schützen. Das Urheberrechtsamt hat jedoch derzeit keine Bezeichnung für "Computersoftware" als eine in seinen Formularen einzutragende Werkart. Sie müssen entscheiden, wie Sie das Werk in den Kategorien, die es hat, registrieren möchten.

  • Wenn Ihre Software überwiegend textbasiert ist, registrieren Sie sie als „literarisches Werk“.
  • Wenn Ihre Software viele Bilder oder Grafiken in der Anzeige verwendet, registrieren Sie sie als "Kunstwerk".
  • Wenn Ihre Software viele audiovisuelle Komponenten verwendet, wie z. B..avi-Dateien, animierte Grafiken oder Streaming-Videos, registrieren Sie sie als "Kinofilm/audiovisuelles Werk". (Die meisten Videospiele fallen in diese Kategorie.)
Copyright Software Schritt 2
Copyright Software Schritt 2

Schritt 2. Ziehen Sie in Erwägung, Ihre Software vorab zu registrieren

Die Vorregistrierung soll ein Werk, das sich noch in der Entwicklung befindet, vor Rechtsverletzungen schützen. Es ersetzt nicht die Registrierung, aber es ermöglicht dem Entwickler, jemand anderen wegen einer Verletzung zu verklagen, die vor der Veröffentlichung oder Veröffentlichung der endgültigen Version auftritt. Neben Computersoftware ist eine Vorregistrierung für Spielfilme, Musikkompositionen, Tonaufnahmen, Fotos für Werbung oder Marketing und literarische Werke zur Veröffentlichung in einem Buch möglich.

  • Die Voranmeldung ist nur online möglich. Sie reichen eine Beschreibung der Software mit bis zu 2.000 Zeichen (330 Wörtern) zusammen mit einer Anmeldegebühr ein, die per Kreditkarte, über das Automated Clearing House (ACH)-Netzwerk oder von einem zuvor beim Urheberrechtsamt eingerichteten Konto zu zahlen ist. (Sie fügen keine tatsächliche Kopie des Codes oder der Programmbildschirme hinzu.) Weitere Informationen zum Prozess finden Sie unter
  • Sobald das Urheberrechtsamt Ihre Voranmeldung bearbeitet hat, erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit den von Ihnen gesendeten Informationen, einer Vormerknummer und dem Datum, an dem Ihre Voranmeldung bearbeitet wurde und wirksam wurde. Eine beglaubigte Kopie der Benachrichtigung erhalten Sie im Abschnitt Zertifizierungen und Dokumente des Copyright Office.
  • Sobald Sie Ihr Werk vorregistrieren, müssen Sie es innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung oder Produktion oder innerhalb eines Monats, nachdem Sie erfahren haben, dass jemand Ihr Urheberrecht verletzt hat, anmelden. Wenn Sie sich nicht innerhalb dieser Frist registrieren, muss jedes Gericht eine Klage abweisen, die vor oder innerhalb der ersten 2 Monate nach der Veröffentlichung erhoben wurde.
Copyright Software Schritt 3
Copyright Software Schritt 3

Schritt 3. Reichen Sie Ihre Registrierung beim Copyright Office ein

Das Copyright Office ermöglicht Ihnen jetzt, Ihre Registrierung auf eine von 3 Arten einzureichen: online über sein elektronisches Copyright Office (eCO), das Ausfüllen des Formulars CO auf Ihrem PC oder den Erhalt eines Papierformulars beim Copyright Office. Alle 3 Methoden erfordern, dass Sie Ihrer Bewerbung eine Zahlung beifügen und ermöglichen es Ihnen, ein einzelnes Werk, mehrere veröffentlichte Werke desselben Autors oder mehrere veröffentlichte Werke, die zum ersten Mal in derselben Publikation am selben Tag im Besitz derselben Person zusammengefasst wurden, zu registrieren die Anmeldung einreichen.

  • Um auf die Option für die elektronische Einreichung zuzugreifen, gehen Sie auf die Website des Copyright Office unter https://www.copyright.gov/ und wählen Sie "Electronic Copyright Office". Sie werden gefragt, ob Sie eine elektronische oder eine gedruckte Kopie Ihrer Arbeit einreichen möchten. (Mit dieser Option können Sie entweder eine elektronische oder eine gedruckte Kopie eines unveröffentlichten Werkes einreichen.) Mit dieser Option können Sie für weniger Geld als die anderen beiden Optionen einreichen und bietet Ihnen auch eine schnellere Bearbeitung, die Möglichkeit, elektronisch zu bezahlen, per E-Mail Bestätigung Ihrer Einreichung und Online-Tracking des Status Ihrer Bewerbung.
  • Das Ausfüllformular CO erhalten Sie, indem Sie auf der Website des Copyright Office unter https://www.copyright.gov/ „Formulare“auswählen. Dieses Formular enthält einen Strichcode, der es dem Copyright Office ermöglicht, das Formular mit seinen Scannern zu verarbeiten; Da jeder Strichcode für den Registrierungsantrag einzigartig ist, können Sie das Formular CO nur verwenden, um das Werk zu registrieren, für das Sie es beantragt haben. Nachdem Sie das Formular am Computer ausgefüllt haben, drucken Sie es aus.
  • Anträge auf Papierformulare müssen an die Library of Congress, U. S. Copyright Office-TX, 101 Independence Avenue SE, Washington, DC 20559-6222, gerichtet werden. Verwenden Sie dieselbe Adresse, um eine Urheberrechtsregistrierung und Ihre Zahlung per Post einzureichen; ein ausgefülltes Ausfüllformular CO wird an dieselbe Adresse gesendet. (Sie können Ihr elektronisches Anmeldeformular auch ausdrucken und auf Wunsch per Post zusenden, zahlen dann aber die höhere Gebühr für die nicht-elektronische Bearbeitung.)
  • Geben Sie für jede Methode das "Jahr der Fertigstellung" mit dem Jahr an, in dem Sie die Arbeit am Computerprogramm abgeschlossen haben, und dem genauen Datum, an dem die Version, die Sie registrieren möchten, erstmals veröffentlicht wurde. Füllen Sie das Feld "Vom Autor erstellt" mit den Elementen des Softwarepakets aus, das Sie registrieren möchten, z. B. nur das Programm selbst oder das Programm und die begleitende Dokumentation. Füllen Sie die "Beschränkung des Anspruchs" aus, wenn Sie das Programm mit viel zuvor veröffentlichtem Code und Unterprogrammen oder einem Autorentool erstellt haben; Verwenden Sie den Abschnitt "Material ausgeschlossen", um diese Unterroutinen aufzulisten (oder geben Sie einfach "Vorherige Version" an) und den Abschnitt "Neues Material enthalten", um die Teile aufzulisten, für die Sie tatsächlich das Urheberrecht beanspruchen, z. B. neuen Code oder das Bearbeiten von vorhandenem Code.
Copyright Software Schritt 4
Copyright Software Schritt 4

Schritt 4. Hinterlegen Sie eine Kopie Ihrer Arbeit beim Copyright Office

Wenn Ihre Software unveröffentlicht ist, können Sie die Kopie entweder elektronisch im PDF-Format oder als gedruckte Kopie einreichen, je nachdem, ob Sie den Begleitantrag elektronisch oder in Papierform einreichen. Wenn Sie eine veröffentlichte Kopie Ihrer Software einreichen, müssen Sie eine gedruckte Kopie einreichen, unabhängig davon, welche Archivierungsmethode Sie verwenden.

  • Wenn Ihr Programm keine Geschäftsgeheimnisse enthält, müssen Sie eine Papier- oder Mikroformkopie der ersten und letzten 25 Seiten des Quellcodes oder des gesamten Quellcodes einreichen, wenn er weniger als 50 Seiten umfasst. (Wenn das Programm in einer Skriptsprache wie HyperCard geschrieben ist, wird das Skript als Quellcode behandelt.) Sie können den Quellcode durch Objektcode ersetzen, sofern Sie ihm eine schriftliche Erklärung beifügen, dass der Objektcode urheberrechtlich geschützte Urheberschaft enthält.
  • Wenn Ihr Programm Geschäftsgeheimnisse enthält, können Sie die ersten und letzten 25 Seiten des Quellcodes oder den gesamten Quellcode einreichen, wenn er weniger als 50 Seiten umfasst, wobei der Quellcode, der Ihre Geschäftsgeheimnisse enthält, gesperrt ist. Sie können auch nur die ersten und letzten 10 Seiten des Quellcodes senden, wenn keine dieser Seiten Geschäftsgeheimnisse enthält, oder 10 aufeinanderfolgende Seiten des Quellcodes ohne Geschäftsgeheimnisse und die ersten und letzten 25 Seiten des Objektcodes. Diesem muss ein Schreiben beigefügt werden, aus dem hervorgeht, dass der Code Betriebsgeheimnisse enthält.
  • Wenn das Programm so aufgebaut ist, dass es keinen definierbaren Anfang oder Ende des Quellcodes gibt, können Sie entscheiden, welche Abschnitte des Codes die erste und letzte Seite darstellen.
  • Wenn der Quellcode Überarbeitungen aufweist und die Überarbeitungen in keinem der oben beschriebenen Codeteile enthalten sind, müssen Sie 20 aufeinanderfolgende Codeseiten mit den Überarbeitungen und keine Geschäftsgeheimnisse oder 50 Seiten Code mit den Überarbeitungen und alle Geschäftsgeheimnisse sperren lassen.
  • Sie haben die Möglichkeit, Screenshots als Teil Ihrer Einzahlung einzufügen oder nicht, wenn Sie den Abschnitt "Autor erstellt" Ihres Urheberrechtsregistrierungsformulars als "Autor erstellt" ausgefüllt haben. Wenn Sie stattdessen "Computerprogramm, einschließlich Text- und Bildschirmdarstellungen" oder ähnliches ausgefüllt haben, müssen Sie Screenshots für alle Bildschirme einfügen, die Sie registrieren möchten. (Wenn die Bildschirme in einem Benutzerhandbuch angezeigt werden, ist das Senden des Handbuchs eine akzeptable Möglichkeit, die Screenshots einzusenden.) Wenn Sie audiovisuelle Bildschirme registrieren, können Sie dies auf 1/2-Zoll-VHS-Kassette, CD-ROM oder DVD-ROM oder laden Sie die Datei hoch, wenn sie klein genug ist.
  • Wenn Ihre Software auf CD-ROM oder DVD-ROM veröffentlicht wurde, müssen Sie eine Kopie der Disc zusammen mit der begleitenden Betriebssoftware und dem Benutzerhandbuch beilegen. (Wenn das Handbuch in gedruckter Form vorliegt, müssen Sie eine gedruckte Kopie des Handbuchs beifügen; eine PDF-Kopie wird nicht als Ersatz akzeptiert.)

Tipps

Wie lange die Bearbeitung Ihrer Einreichung dauert, hängt von der Menge der eingereichten Materialien und deren Vollständigkeit ab. Sofern Sie Ihre Registrierung nicht elektronisch eingereicht haben, können Sie damit rechnen, dass Sie vom Urheberrechtsamt nur kontaktiert werden, um weitere Informationen zu erhalten oder eine Registrierungsbescheinigung oder ein Schreiben zu erhalten, in dem die Gründe für die Ablehnung der Registrierung erläutert werden

Warnungen

  • Ihr Urheberrecht erstreckt sich nur auf den tatsächlichen Ausdruck oder die Ausführung der Softwareanwendung. Es schützt weder das Softwarekonzept, die Programmlogik oder -algorithmen noch das Layout der Benutzeroberfläche.
  • Der Urheberrechtsschutz erstreckt sich nur auf die Version der Software, für die er gewährt wird. Jede neue Version muss separat beim Urheberrechtsamt angemeldet werden.

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